Archiv der Kategorie: Aktuelles

Aktuelles aus dem Vereinsgeschehen

REF Info 2009_14

Erstes Gespräch hat stattgefunden!

In ihrem Bemühen, eine einvernehmliche, außergerichtliche Einigung im Konflikt zwischen den Parteien zu erlangen, haben sich REF und Deutsche Bahn AG am Freitag, dem 11. September 2009 in Hamburg zu einem ersten Gespräch zusammengefunden. Über dessen Inhalt wurde Stillschweigen vereinbart. Ein weiterer Gesprächstermin ist bereits vereinbart worden.

Thomas Boldt, Schriftführer

REF Info 2009_13

REF und DB Museum verständigen sich über Restaurierung der 064 446-8

Der Verein ist der Bitte des DB Museums nachgekommen, für die Restaurierung der 64 446 einen detaillierten Arbeitsplan vorzulegen. Demnach müssen an dem Fahrzeug, welches sich trotz des nicht gerade vorzeigbaren, äußeren Erscheinungsbildes in einem substanziell guten Zustand befindet, neben Entrostungs- und Farb- auch umfangreiche Blech- und Holzarbeiten durchgeführt werden.

Komplett erneuert wird dabei auch die elektrische Fahrzeugeinrichtung, damit künftig die Beleuchtung der Lokomotive wahlweise über einen Trenntransformator oder einen Akkumulator betrieben werden kann. Das DB Museum hat eine Übernahme der Materialkosten zugesagt. Selbstverständlich wird die Arbeitsleistung durch entsprechend qualifizierte REF-Vereinsmitglieder in deren Freizeit ausgeführt.

Philip Thetens, Technischer Leiter

Aufgrund starker Korrosionserscheinungen mussten die Trittbleche der vorderen Pufferbohle entfernt werden.
Einpassung der nach altem Muster neu angefertigten Trittbleche.
Lokführer Jörg Hinrichsen zeigt Schüler Daniel Klaus den Umgang mit der Ständerbohrmaschine. Hier setzen sie gemeinsam die Bohrungen zur sicheren Befestigung der Bleche auf der Pufferbohle.

REF Info 2009_12

Neues Projekt im Bw Neumünster: 064 446-8 wird restauriert.

Allerdings: REF warten weiterhin auf Gesprächstermin mit der Deutschen Bahn AG

Das DB Museum hat es unserem Verein untersagt, einen abnehmen Kohlekastenaufsatz für die 094 692-1 anzubringen. In einem Schreiben vom 16. Juli 2009 sah Herr Breuninger aus Nürnberg in diesem Vorhaben eine vertragswidrige Bauartänderung der Lokomotive und erteilte dem 1. Vorsitzenden der REF daraufhin eine Abmahnung. Da ein unverzüglich erfolgtes Rückschreiben an Herrn Breuninger, in dem dieser um Klärung dieses umstrittenen Sachverhaltes gebeten wurde, bis heute unbeantwortet blieb, musste das Projekt „Kohlenkastenaufsatz” zunächst auf Eis gelegt werden. Als nächstes Projekt nahmen die aktiven REF-Vereinsmitglieder nun die Restaurierung der 064 446-8 in Angriff.

Dieses 1972 ausgemusterte Fahrzeug, welches früher sogar einmal beim Bw Neumünster beheimatet war, weist insbesondere im Bereich der vorderen Pufferbohle erhebliche Korrosion auf, während sich die Kesselbleche, Domverkleidungen, Wasserbehälter und der Kohlenkasten noch in einem relativ guten Zustand befinden. Aus diesem Grund wurde zunächst das stark verrostete Pufferbohlen-Trittblech entfernt und vermessen. Es wird neu angefertigt, und wieder montiert, sobald der Bereich unterhalb der Rauchkammer entrostet und mit Korrosionsschutz versehen ist.

Derweil wartet unser Verein nach wie vor auf einen Gesprächstermin mit der Deutschen Bahn AG. Dessen Vorstandsvorsitzender Dr. Rüdiger Grube hatte angeregt, den Konflikt in direkten Gesprächen zwischen den Parteien DB Museum und REF einvernehmlich zu lösen. Der Vorstand unseres Vereins hatte die von Herrn Dr. Grube hierzu ausgeführten Vorschläge ausdrücklich begrüßt, seinerseits ein konkretes Verhandlungsangebot unterbreitet und um einen baldigen Gesprächstermin gebeten, damit die 012 100-4 möglichst noch vor Ablauf ihrer Kesselfrist am 25. September 2009 dem Dampflokwerk Meiningen zugeführt werden kann.

Eike Snoyek
2. Vorsitzender

Lokomotivführer Roland Melle ist enttäuscht: Er hatte das Gerüst für den abnehmbaren Kohlenkastenaufsatz für die 094 692-1 konstruiert und zusammengeschweißt. Nun musste das Vorhaben auf Weisung des DB Museums zurückgestellt werden. (Foto: VS)
Die REF haben mit der Restaurierung der 064 446-8 begonnen und dazu das Trittblech der vorderen Pufferbohle entfernt. (Foto: VS)

REF Info 2009_11

Bahnchef Grube:
Konflikt einvernehmlich aus der Welt schaffen!


Dr. Rüdiger Grube
Foto: DB AG

Der neue Bahnchef Dr. Rüdiger Grube hat in einem Brief seinen Willen bekundet, den Konflikt mit unserem Verein „einvernehmlich aus der Welt” zu schaffen und hierzu einen Ansprechpartner des DB Konzerns benannt. Der Vereinsvorstand hatte den DB-Vorstandsvorsitzenden angeschrieben und darum gebeten, durch eine außergerichtliche Einigung einen Neubeginn in der Zusammenarbeit zwischen DB und REF zu ermöglichen. Beigefügt waren diesem Schreiben die Chronik unseres Vereins sowie die letzten Ausgaben unserer Vereinszeitung. Wir hoffen nun auf eine baldige Aufnahme von Sachgesprächen. Sollten diese eine für die Zukunft tragfähige Lösung ergeben, kann die Berufungsklage vor dem OLG Frankfurt/Main zurückgezogen und der Rechtsstreit mit der DB für beendet erklärt werden.

Volker Siewke, 1. Vorsitzender

REF Info 2009_10

Neuer Kohlenkastenaufbau für 094 692-1

Für die 094 692-1 wird derzeit im Bw Neumünster ein neuer Kohlenkastenaufbau hergestellt. Damit soll ein weiterer Schritt vollzogen werden, diese wertvolle Lokomotive authentisch so darzustellen, wie sie zu Zeiten der Deutschen Bundesbahn bei den Bahnbetriebswerken Bremen Rbf, Bremen Hbf und Hamburg-Rothenburgsort im Einsatz war. Anlässlich des Jubiläums „150 Jahre Deutsche Eisenbahn” hatte man die Lokomotive 1985 im damaligen Ausbesserungswerk Lingen/Ems künstlich auf „alt” getrimmt und ihren Kohlenkasten gegen einen der preußischen Ursprungsbauart ersetzt.

Anhand zahlreicher Fotos wurde nun durch den stellvertretenden Vereinsvorsitzenden Eike Snoyek eine Konstruktioszeichnung angefertigt, nach der unter Leitung des Lokomotivführers Roland Melle ein mittelhoher Aufbau auf den Kohlenkasten der 94er gebaut wird. Dieser Aufsatz wird abnehmbar sein und durch eine weitere Rahmenkonstruktion für den niedrigen Bohlenaufbau des Kohlenkastens ergänzt. Damit können dann wahlweise zwei der drei nach dem Krieg geläufigen Formen des Kohlenkastenaufbaus präsentiert werden. Weitere Variationsmöglichkeiten zur Darstellung unterschiedlicher Bauformen der Baureihe 94.5 bestehen auch noch durch die Abnahme des Schornsteinaufsatzes sowie verschiedene Beschilderungen. Üblicherweise wird die Lokomotive im Bw Neumünster, als „094 692-1 – BD Hamburg – Bw Rothenburgsort” beschildert, in dem Zustand bewahrt, in welchem sie bis Anfang der 1970er Jahre im Einsatz gewesen ist.

Philip Thetens, Technischer Leiter

Eike Snoyek passt die unteren Winkeleisen der Konstruktion dem Kohlenkasten an.
Roland Melle schneidet weitere Winkeleisen passend zu.
Hier sind die neuen Ausmaße des mittelhohen Aufbaus bereits deutlich erkennbar.

REF Info 2009_09

Dem Kündiger wurde gekündigt!

Unter der Überschrift „Bahn bezahlte verdeckte Meinungsmache” berichtet das Hamburger Abendblatt im Wirtschaftsteil seiner Ausgabe vom 29. Mai 2009 davon, dass die DB im Jahr 2007 für knapp 1,3 Millionen Euro vorproduzierte Medienbeiträge, Leserbriefe, Meinungsumfragen und Äußerungen in Internetforen ausgegeben habe, bei denen die Bahn nicht als Urheber erkennbar war.
In der Tat mussten auch wir feststellen, dass insbesondere während des genannten Zeitraumes in einschlägigen Internetforen bezüglich des Konflikts zwischen unserem Verein und der DB von pseudonymen Absendern heftig Partei für das DB Museum und gegen die REF ergriffen wurde. Auch die Verlautbarungen der DB-Pressestelle in Hamburg scheinen Bestandteil jener Aktion gewesen sein, fielen diese doch üblicherweise polemisch sachfremd aus.
Bahnchef Grube hat unverzüglich die Konsequenz aus derartigen Vorfällen gezogen und den Generalbevollmächtigten für Marketing und Kommunikation Ralf Klein-Bölting entlassen. Klein-Bölting, dem auch das DB Museum unterstand, hatte im April 2008 den Vertrag „01 1100” zwischen der DB und unserem Verein erneut gekündigt und im März diesen Jahres unsere an ihn gerichtete Bitte, einer außergerichtlichen Lösung des Konflikts den Vorzug zu geben, abgeschlagen.

Eike Snoyek, stellv. Vorsitzender

REF Info 2009_08

„Kleine Anfrage” der CDU-Fraktion

Am 19.05.2009 fand eine öffentliche Sitzung der Ratsversammlung der Stadt Neumünster statt. Im Rahmen der Tagesordnung stellte die CDU-Rathausfraktion eine „Kleinen Anfrage” an die Stadtverwaltung betreffend deren Bemühungen zum Erhalt des ehemaligen Bahnbetriebswerks Neumünster.

Das Protokoll der Sitzung und die Beantwortung der Anfrage ist als PDF-Dokument auf dem Ratsinformationssystem der Stadt Neumünster unter „Anlage Niederschrift” veröffentlicht und dort ab Seite 15 nachzulesen.

REF Info 2009_07

Vereinszeitung Nr. 80 erschienen

Mit der Vereinszeitung 1/2009 ist unseren Mitgliedern die nunmehr 80. Ausgabe der REF-Vereinsnachrichten „Die Rendsburger Eisenbahn” zugestellt worden. Darin enthalten ist auch ein aktueller Sachstandsbericht zur gerichtlichen Auseinandersetzung mit der DB bezüglich der Vertragskündigung durch das DB Museum, den wir hier auszugsweise wiedergeben.

Themenauszug:

 Brennpunkt: Rechtsstreit REF-DB Museum

In der letzten Ausgabe unserer Vereinszeitung wurde u.a. dargelegt, dass der Termin für die mündliche Verhandlung durch das Landgericht Frankfurt/Main kurzfristig verlegt worden war. Nicht ausdrücklich erwähnt hatten wir dagegen, dass auch ein so genannter „Referatswechsel” stattfand, d.h. das Verfahren wurde wenige Wochen vor dem Verhandlungstermin in die Zuständigkeit einer anderen Kammer und somit eines anderen Richters gelegt. Wir ergänzen diesen Sachverhalt hier der Vollständigkeit halber. Zum mündlichen Verhandlungstermin erschienen schließlich am Donnerstag, dem 26. Februar 2009 um 11:00 Uhr im Saal 173 des Landgerichts Frankfurt/Main für die Deutsche Bahn als Beklagte Herr Joachim Breuninger in Begleitung von Rechtsanwalt Ulrich Polanetzki, sowie Frau Jutta Eckl-Hüttemann und Herr Arne Klimpel von der DB-Rechtsabteilung. Die REF als Klägerin waren durch ihren Vereinsvorsitzenden sowie Rechtsanwalt Ulrich Fischer vertreten. Die Verhandlung führte Richterin Stürmer.

Nach einer kurzen Darlegung des streitgegenständlichen Sachverhalts aus Sicht des Gerichts ließ es die Richterin „dahin gestellt“ sein, ob zwei der drei Gründen, welche die DB für die erneute „außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund” des Vertrages über die Dampflok 01 1100 mit den REF angeführt hatte, nämlich das angeblich unberechtigte Entkonservieren der Lokomotive am 22. März 2008, sowie die Zurückbehaltung des finanziellen Zuschusses der REF für den Kesselneubau der 012 100-4, als maßgeblich anerkannt werden könnten. Hingegen sah sie es als schwerwiegend an, in welcher Weise unser Verein durch seine Berichterstattungen in der Vereinszeitung sowie auf der REF-Internetseite die DB öffentlich in Misskredit gebracht haben soll. Trotzdem warf die Richterin, die auf weitere schriftsätzliche Einlassungen der Parteien gegenüber dem Gericht nicht eingegangen war, die Frage auf, ob es nicht doch noch eine Möglichkeit gäbe, sich außergerichtlich zu vergleichen. Rechtsanwalt Polanetzki hob für die DB hervor, dass aus Sicht seiner Mandantschaft solch eine Einigung eher unwahrscheinlich sei, diese sich jedoch vorstellen könne, dass ein „Dritter” gefunden werden könnte, welcher dann an Stelle der REF bezüglich der Dampflok 01 1100 und des Museumsstandortes Neumünster in vertragliche Beziehungen mit der DB eintreten könnte. Herr Breuninger ergänzte diese Ausführungen, indem er eine „Veräußerung” der 01 1100 kategorisch ausschloss. Rechtsanwalt Fischer führte aus, dass man die Hoffnung auf eine einvernehmliche Lösung nicht allzu voreilig aufgeben sollte und unterstrich nochmals die Kompromissbereitschaft der REF in diesem Zusammenhang. Nach diesen Einlassungen kam die Richterin auf die Zeitschiene zu sprechen, welche für eine eventuelle außergerichtliche Einigung in Betracht käme. Rechtsanwalt Fischer regte an, solche Bemühungen nicht unnötigerweise unter Zeitdruck zu setzen. Die Gegenseite hingegen wollte sich dieser Auffassung nicht anschließen und bestand auf einen kurzfristig anzuberaumenden Verkündungstermin des Urteils. Richterin Stürmer folgte in dieser Frage der Beklagten und setzte diesen Termin auf Donnerstag, den 19. März 2009 fest.

Bereits am Tag nach der Gerichtsverhandlung unternahm der Vereinsvorstand erste Bemühungen, im Sinne des von der DB-Rechtsvertretung angeregten Lösungsvorschlages einen „Dritten” ausfindig zu machen, welcher an Stelle des DB Museums in die Rechtsverbindung unserem Verein eintreten könnte. Weil im Rahmen von Konzern-Umstrukturierung die DB-eigenen betriebsfähigen historischen Fahrzeuge ohnehin nicht mehr beim DB Museum, sondern bei anderen Dienststellen eingestellt sind, gingen wir davon aus, dass dieser „Dritte” nicht zwangsläufig außerhalb des DB-Konzerns zu suchen sein muss. So wendeten wir uns ganz konkret an zwei in Schleswig-Holstein ansässige DB-Betriebe, mit denen unser Verein seit vielen Jahren sehr konstruktiv zusammenarbeitet und deren Leitungen sich in Vorgesprächen kooperationsbereit gezeigt hatten. Offizielle Antworten darauf erfolgten allerdings nicht, lediglich eine mündliche Information, der zufolge es die zuständigen Ressortleitungen dieser Betrieben untersagt haben, dem Ansinnen der REF stattzugeben. Ralf Klein Bölting, seines Zeichens „Generalbevollmächtigter Konzernmarketing und Kommunikation” und in dieser Eigenschaft Unterzeichner der Vertragskündigung vom 08. April 2008, war ebenfalls nicht für eine einvernehmliche Lösung des Konflikts zu gewinnen. In seiner Antwort auf ein entsprechendes Anschreiben unsererseits führte er unmissverständlich aus, dass er Gespräche mit unserem Verein „derzeit” nicht für zielführend halte. Derweil rückte der Verkündungstermin immer näher und Rechtsanwalt Fischer regte bei Gericht nochmals an, diesen zu verschieben, um etwas mehr Zeit für die Suche nach einer einvernehmlichen Lösung zu haben. Die Gegenseite lehnte den Vorschlag jedoch abermals ab und so wurde am 19. März 2009 durch Richterin Stürmer das Urteil verkündet. Die Klage unseres Vereins auf Feststellung der Unrechtmäßigkeit der Vertragskündigung durch die DB wurde danach abgewiesen. Nun galt es, die Urteilsbegründung abzuwarten, um daraufhin die weiteren Schritte zu beschließen. Rechtsanwalt Fischer stand uns dabei fachberatend zur Seite.

Die bereits während der Verhandlung erkennbare grundsätzliche Einschätzungen des Gerichts hinsichtlich des angeblichen Tatbestandes der Verleumdung der DB durch die REF, welche ursächlich zu einer Zerrüttung des Vertragsverhältnisses geführt haben soll, wurde in der schriftlichen Urteilsbegründung noch durch zwei Hinweise ergänzt, welche bis dato überhaupt noch keine Erwähnung gefunden hatten. Demnach kommt Richterin Stürmer zu der Bewertung, dass es der Deutsche Bahn AG als Wirtschaftsunternehmen nicht zugemutet werden könne, öffentlich negativ dargestellt zu werden. Des Weiteren habe es die Mitgliedschaft der REF nach Einschätzung der Richterin unterlassen, ihren Vereinsvorstand zu maßregeln, mithin sogar abzuwählen. Somit sei die Vertragskündigung vom 08. April 2008 als rechtmäßig anzusehen und die Klage der REF auf Feststellung deren Unwirksamkeit abzuweisen.

Gegen diese gerichtliche Entscheidung ist durch Rechtsanwalt Fischer inzwischen Berufung vor dem OLG Frankfurt/Main eingelegt worden. Unabhängig davon wird unsererseits weiterhin nach einer Möglichkeit gesucht, sich mit der DB außergerichtlich zu vergleichen und auf diese Weise den Rechtsstreit zu beenden.

Eike Snoyek, stellv. Vorsitzender

REF Info 2009_06

REF-Vorstandsbeschluss:
Gegen Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main wird Berufung eingelegt!

Auf ausdrückliche Empfehlung unseres Rechtsanwalts hat der Vereinsvorstand beschlossen, diesen damit zu beauftragen, Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main vom 19. März 2009 einzulegen. Unser Verein wird sich dadurch insbesondere gegen den Vorwurf zu Wehr setzen, für die aus Sicht der DB vorliegende „Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses” zwischen den Vertragsparteien verantwortlich zu sein. Das Landgericht Frankfurt/Main hatte in seiner Urteilsbegründung ausgeführt, dass es der DB wegen dieser „Zerrüttung” nicht zumutbar sei, das Vertragsverhältnis mit den REF weiterhin aufrecht zu halten. Dieser Argumentation vermag sich unser Verein ebenso wenig anzuschließen, wie seine Rechtsvertretung.

Abzuwarten bleibt in diesem Zusammenhang, ob die DB unter dem neuen Vorstandsvorsitzenden ihre bisherige Strategie gegenüber ungeliebten Vertragspartnern fortsetzen oder korrigieren wird.

Ungeachtet dessen ist im Bw Neumünster wie jedes Jahr gründlicher Frühjahrsputz angesagt. Wir lassen uns eben nicht entmutigen! Allen Mitgliedern und Freunden unseres Vereins wünschen wir in diesem Sinne ein schönes Osterfest 2009!

Der Vereinsvorstand
Thomas Boldt, Jörg Hübner, Volker Siewke, Eike Snoyek, Philip Thetens

Frühjahrputz im Bw Neumünster. Daniel Klaus und Thorsten Stave bringen die während der Wintermonate etwas verstaubte 082 008-4 wieder auf Hochglanz.

(Foto: V.S.)

REF Info 2009_05

Urteilsbegründung des Landgerichts Frankfurt/Main:
REF haben DB verunglimpft!

In einer siebenseitigen Ausführung hat das Landgericht Frankfurt/Main die Gründe für die Abweisung der Klage der REF auf Feststellung der Unwirksamkeit der am 08. April 2008 von der DB ausgesprochenen Vertrages „01 1100” dargelegt. Zunächst ist die Zulässigkeit der Klage bestätigt worden, sie ist nach Ansicht des Gerichts jedoch unbegründet gewesen und war daher abzuweisen. In der Urteilsbegründung wird im Wesentlichen auf den Kündigungsgrund „Verunglimpfung führender Vertreter der DBAG” Bezug genommen, während man es nach Einschätzung des Gerichts „dahingestellt sein” lassen könne, ob die weiteren Kündigungsgründe (Rückbehaltung des finanziellen Beitrages für den Kesselneubau sowie das angeblich unberechtigte Entkonservieren der Lokomotive im März 2008) als „wichtiger Grund” anzuerkennen seien.

Als „Verunglimpfung” wertet das Gericht einige Darstellungen in der REF-Vereinszeitung sowie unserem Internet-Auftritt und macht dafür den Verein REF in seiner Gesamtheit verantwortlich, weil von der Mitgliedschaft keinerlei Konsequenzen „z.B. in Form von Gegendarstellungen oder gar Abwahl des Vorstandes” ergriffen worden seien. Abschließend stellt Richterin Stürmer heraus:

Die gegen die Beklagte erhobenen Vorwürfe waren derart hart und die Art und Weise der Darstellung derart herabsetzend und verleumderisch, dass der Beklagten die Fortsetzung des Vertrages, nicht einmal bis zum Fristablauf einer ordentlichen Kündigung, zumutbar war. Dies insbesondere, da die Veröffentlichung im Internet geeignet war, einen nahezu unbegrenzten Empfängerkreis zu erreichen und die Beklagte als Wirtschaftsunternehmen auf ihr Ansehen in der Bevölkerung mehr noch als jede Privatperson angewiesen ist.

Über das weitere Vorgehen in der Sache wird der Vereinsvorstand in Kürze nach eingehender Beratung und auf Empfehlung seines Rechtsbeistandes auf Basis eines Beschlusses der Jahreshauptversammlung 2009 entscheiden.

Eike Snoyek
2. Vorsitzender