REF Info 2009_05

Urteilsbegründung des Landgerichts Frankfurt/Main:
REF haben DB verunglimpft!

In einer siebenseitigen Ausführung hat das Landgericht Frankfurt/Main die Gründe für die Abweisung der Klage der REF auf Feststellung der Unwirksamkeit der am 08. April 2008 von der DB ausgesprochenen Vertrages „01 1100” dargelegt. Zunächst ist die Zulässigkeit der Klage bestätigt worden, sie ist nach Ansicht des Gerichts jedoch unbegründet gewesen und war daher abzuweisen. In der Urteilsbegründung wird im Wesentlichen auf den Kündigungsgrund „Verunglimpfung führender Vertreter der DBAG” Bezug genommen, während man es nach Einschätzung des Gerichts „dahingestellt sein” lassen könne, ob die weiteren Kündigungsgründe (Rückbehaltung des finanziellen Beitrages für den Kesselneubau sowie das angeblich unberechtigte Entkonservieren der Lokomotive im März 2008) als „wichtiger Grund” anzuerkennen seien.

Als „Verunglimpfung” wertet das Gericht einige Darstellungen in der REF-Vereinszeitung sowie unserem Internet-Auftritt und macht dafür den Verein REF in seiner Gesamtheit verantwortlich, weil von der Mitgliedschaft keinerlei Konsequenzen „z.B. in Form von Gegendarstellungen oder gar Abwahl des Vorstandes” ergriffen worden seien. Abschließend stellt Richterin Stürmer heraus:

Die gegen die Beklagte erhobenen Vorwürfe waren derart hart und die Art und Weise der Darstellung derart herabsetzend und verleumderisch, dass der Beklagten die Fortsetzung des Vertrages, nicht einmal bis zum Fristablauf einer ordentlichen Kündigung, zumutbar war. Dies insbesondere, da die Veröffentlichung im Internet geeignet war, einen nahezu unbegrenzten Empfängerkreis zu erreichen und die Beklagte als Wirtschaftsunternehmen auf ihr Ansehen in der Bevölkerung mehr noch als jede Privatperson angewiesen ist.

Über das weitere Vorgehen in der Sache wird der Vereinsvorstand in Kürze nach eingehender Beratung und auf Empfehlung seines Rechtsbeistandes auf Basis eines Beschlusses der Jahreshauptversammlung 2009 entscheiden.

Eike Snoyek
2. Vorsitzender