REF Info 2009_06

REF-Vorstandsbeschluss:
Gegen Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main wird Berufung eingelegt!

Auf ausdrückliche Empfehlung unseres Rechtsanwalts hat der Vereinsvorstand beschlossen, diesen damit zu beauftragen, Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main vom 19. März 2009 einzulegen. Unser Verein wird sich dadurch insbesondere gegen den Vorwurf zu Wehr setzen, für die aus Sicht der DB vorliegende „Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses” zwischen den Vertragsparteien verantwortlich zu sein. Das Landgericht Frankfurt/Main hatte in seiner Urteilsbegründung ausgeführt, dass es der DB wegen dieser „Zerrüttung” nicht zumutbar sei, das Vertragsverhältnis mit den REF weiterhin aufrecht zu halten. Dieser Argumentation vermag sich unser Verein ebenso wenig anzuschließen, wie seine Rechtsvertretung.

Abzuwarten bleibt in diesem Zusammenhang, ob die DB unter dem neuen Vorstandsvorsitzenden ihre bisherige Strategie gegenüber ungeliebten Vertragspartnern fortsetzen oder korrigieren wird.

Ungeachtet dessen ist im Bw Neumünster wie jedes Jahr gründlicher Frühjahrsputz angesagt. Wir lassen uns eben nicht entmutigen! Allen Mitgliedern und Freunden unseres Vereins wünschen wir in diesem Sinne ein schönes Osterfest 2009!

Der Vereinsvorstand
Thomas Boldt, Jörg Hübner, Volker Siewke, Eike Snoyek, Philip Thetens

Frühjahrputz im Bw Neumünster. Daniel Klaus und Thorsten Stave bringen die während der Wintermonate etwas verstaubte 082 008-4 wieder auf Hochglanz.

(Foto: V.S.)