REF Info 2010_10

Einstweilige Verfügung stoppt Abtransport einiger Fahrzeuge!

Am späten Abend des 28.04. hat das Amtsgericht Neumünster eine Einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Bahn AG erlassen und damit zunächst den Abtransport der Fahrzeuge 50 3694-2, 082 008-4, 094 692-1 und 323 525-6 gestoppt. Da der verantwortliche Örtliche Betriebsleiter des DB Museums nicht befugt gewesen sei diese Verfügung zur Kenntnis entgegenzunehmen, konnte das Dokument dem Zugpersonal des Lokzuges erst kurz vor der geplanten Abfahrt über den Fahrdienstleiter ausgehändigt werden. Die genannten Fahrzeuge mussten daraufhin aus dem Zugverband ausrangiert werden und wurden vor dem Schienentor des Bw Neumünster abgestellt.

Die DB lässt die Fahrzeuge nun rund um die Uhr von Sicherheitskräften bewachen. Obwohl in der gerichtlichen Verfügung die Besitzansprüche der REF an den Fahrzeugen erklärt worden sind, wird den Mitgliedern unseres Vereins ohne erkennbare Rechtsgrundlage der Zugang verweigert und das Fotografieren verboten. Der Einsatz der DB Sicherheitskräfte dürfte inzwischen eine stattliche Summe kosten. Doch weit mehr, als die Sinnlosigkeit derartiger Ausgaben gibt uns dieses Vorgehen der DB gegen einen Verein, in dem sich zahlreiche ihrer eigenen Mitarbeiter/innen seit Jahren ehrenamtlich engagieren, sehr zu denken.

Eike Snoyek
2. Vorsitzender
komm. Vorsitzender
Rendsburger Eisenbahnfreunde e.V.

 

Die vor dem Schienentor abgestellten Loks werden rund um die Uhr durch DB Sicherheitspersonal bewacht. (Foto: Ziehm)