Landgericht Frankfurt/Main weist Klage der REF ab!
Per Urteilsverkündung hat die 13. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt/Main am 19. März 2009 die Klage unseres Vereins auf Feststellung der Unwirksamkeit der von der DB erneut ausgesprochenen Vertragskündigung abgewiesen. Ein außergerichtlicher Vergleich ist zuvor trotz intensiver Bemühungen der REF nicht zustande gekommen. Auch ist das Gericht der Bitte unseres Vereins, den Verkündungstermin zu verschieben, um mehr Zeit zur Findung solch einer Lösung zur Verfügung zu haben, nicht nachgekommen, sondern der Darstellung der DB gefolgt, dass keine Aussicht auf ein derartige Regelung bestünde. Das weitere Vorgehen des Vereins wird nach Eingang der Urteilsbegründung in Absprache mit Rechtsanwalt Fischer aus Frankfurt/Main erfolgen.
Eike Snoyek
2. Vorsitzender