REF Info 2013_03

Vorstand und Mitgliederversammlung

Nach der letzten Mitgliederversammlung im November 2012, auf der sich zunächst die Zusammensetzung des Vorstandes per Mitgliederbeschluss verändert hat, hat der dort abgewählte 1. Vorsitzende beim Vereinsregister Kiel die Eintragung des neuen Vorstands in Frage gestellt. Das Vereinsregister hat nun festgestellt, dass die Versammlung nicht beschlussfähig war, weil der 1. Vorsitzende nicht dazu geladen habe. Weiterhin hat es laut Satzung Peter Tadsen dazu verpflichtet, eine Mitgliederversammlung zur Wahl eines neuen Vorstands einzuberufen. Wir gehen davon aus, dass eine entsprechende Ladung kurzfristig erfolgen wird. Bis dahin dürfte der Verein handlungsunfähig sein. Zur Fassung von Beschlüssen bedarf es nämlich der Anwesenheit dreier Vorstandsmitglieder oder eines Mitgliedervotums.