REF Info 2010_14

Vergleich REF – DB AG

Nachdem Ende April der Abtransport einiger Lokomotiven aufgrund noch vieler ungeklärter Besitz- und Eigentumsverhältnisse per einstweiliger Verfügung gestoppt wurde, gab das Landgericht Kiel den Parteien auf, sich über die noch offenen Fragen zu einigen. Dies mündete in einem von beiden Seiten am 09.09.2010 unterzeichneten Vergleich, der den Ausgleich gegenseitiger Forderungen und die Eigentumsfragen noch in Neumünster verbliebener Fahrzeuge regelt.

Inzwischen wurden noch ausstehende Beträge beglichen und im Vereinseigentum befindliche Teile bereits abtransportierter Fahrzeuge zurückgegeben. Der Abholung der übrigen DB-eigenen Fahrzeuge steht nun nichts mehr entgegen und wird für die kommenden Wochen erwartet.

Unterdessen bemüht sich der Vorstand weiterhin darum, den Auftrag der Mitgliederversammlung umzusetzen und den angestammten Vereinssitz in Neumünster zu erhalten. Der Verein wird sich dann wieder auf seine satzungsgemäße Bestimmung konzentrieren können. Im Vordergrund soll die vereinseigene Lokomotive 042 271-7 stehen.

Eike Snoyek
2. Vorsitzender