REF Info 2008_02

Option eingelöst: Vertragsverlängerung bis zum Jahr 2013!

Entgegen anders lautender Bekundungen ignoriert die Deutsche Bahn AG weiterhin die Verträge mit den REF und scheint nicht daran zu denken, die Verweigerungshaltung gegenüber ihrem Vertragspartner aufzugeben. Nach wie vor wird sowohl seitens des DB Museums in Nürnberg, als insbesondere auch durch den Leiter der Abteilung DB Nostalgiereisen jeder geplante Einsatz der 012 100-4 systematisch boykottiert.

Ganz ungeniert werden dabei selbst Kunden mit Unwahrheiten und Fehlinformationen versorgt. Und das ganz offensichtlich mit ausdrücklicher Billigung der DB-Rechtsabteilung sowie des zuständigen Vorstandsressorts Marketing. Auf diese Weise sind sämtliche im Jahr 2007 geplanten Fahrten mit der 012 100-4 sowie das traditionelle Weihnachtsfest im Bw Neumünster verhindert worden.

Unsererseits wurden während der zurückliegenden zwei Jahre immer und immer wieder Versuche unternommen, in direkten Gesprächen zu einer einvernehmlichen Lösung des Konfliktes zu gelangen. Wir haben uns bis zum Verbiegen kompromissbereit gezeigt und für den Fall einer Einigung sogar den völligen Verzicht auf eine rückblickende Darstellung der Angelegenheit angeboten. Selbst die gerichtliche Klärung vor dem Landgericht Frankfurt/Main und ein mehrmonatiges Mediationsverfahren vermochte kein Einlenken der DBAG zu bewirken.

Nun sollte ein Ausweg aus dieser Situation gefunden werden, indem sich die zerstrittenen Parteien von ihren vertraglichen Verpflichtungen lösen und die REF dadurch in die Lage versetzt werden, die 012 100-4 und das Bw Neumünster eigeninitiativ zu betreiben. Doch auch diesen Ausweg ist die DB nicht bereit, zu beschreiten. Im Gegenteil: Man legte unserem Verein hierzu einen Vertragsentwurf vor, welcher geradezu erpresserische Elemente beinhaltet. Danach würde die DBAG fortan weder eine Garantie für einen Gleisanschluss des Bw Neumünster gewähren, noch für die 012 100-4 geeignetes Wagenmaterial bereitstellen. Hingegen gedenkt man, dem Verein in nicht unerheblichem Maße zusätzliche finanzielle Leistungen abzufordern und sich gleichzeitig ein Kündigungsrecht für den Fall „der Störung des Betriebsfriedens durch Mitglieder des Vereins” vorzubehalten.

Die REF konnten und können dieses jüngste Angebot abermals nur als Provokation empfinden und haben daraufhin ihren Anspruch auf Fortsetzung der rechtsgültigen Verträge um weitere 4 Jahre geltend gemacht. Damit wurde eine verbriefte Option aus dem „Fortsetzungsvertrag 01 1100” eingelöst, wodurch die 012 100-4 sowie das ehemalige Bw Neumünster mindestens bis zum Jahr 2013 an unseren Verein gebunden bleibt. Einhergehend damit setzen die REF weiterhin auf eine vernünftige Verhandlungslösung. Ungeachtet dessen werden wir nicht umhinkommen, bei einer Fortsetzung der Blockadehaltung durch die DB erneut eine gerichtliche Klärung herbeizuführen. Damit soll die DB sowohl zur Vertragserfüllung gezwungen, als auch eine Regulierung des den REF bisher entstandenen Schadens geltend gemacht werden.

VS

Bis mindestens zum Jahr 2013 bleibt die 012 100-4 und das Bw Neumünster an den Verein REF gebunden. Das ergibt sich aus der Einlösung der Option auf Vertragsverlängerung um weitere vier Jahre durch den Verein.